Regionale Planungsoffensive zum Ausbau der Erneuerbaren Energien

Mit Sonne und Wind Richtung Zukunft. Zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in der Region Neckar-Alb hat die Verbandsversammlung am 26. Juli 2022 den Beschluss zur Aufstellung der Teilregionalpläne Windenergie und Solarenergie gefasst. Zwei Prozent der Regionsfläche sollen laut Klimaschutzgesetz (Herbst 2021) des Landes Baden-Württemberg für Solar- und Windenergie gesichert werden – davon nach den Vorgaben des Bundes 1,8 Prozent für die Windenergie. Konkret bedeutet das, dass in den Kreisen Tübingen, Reutlingen und Zollernalb insgesamt ca. 4500 Hektar Fläche für Windenergieanlagen und ca. 500 Hektar für Freiflächensolaranlagen regionalplanerisch gesichert werden.

Mit Sonne und Wind Richtung Zukunft. Zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in der Region Neckar-Alb hat die Verbandsversammlung des Regionalverbands Neckar-Alb am 26. Juli 2022 den Beschluss zur Aufstellung der Teilregionalpläne Windenergie und Solarenergie gefasst.

Zwei Prozent der Regionsfläche sollen laut Klimaschutzgesetz (Herbst 2021) des Landes Baden-Württemberg für Solar- und Windenergie gesichert werden – davon nach den Vorgaben des Bundes 1,8 Prozent für die Windenergie. Konkret bedeutet das, dass in den Kreisen Tübingen, Reutlingen und Zollernalb insgesamt ca. 4500 Hektar Fläche für Windenergieanlagen und ca. 500 Hektar für Freiflächensolaranlagen regionalplanerisch gesichert werden.

Die Informationsveranstaltung zu den Gebieten für Wind- und Solarenergie in der Region Neckar-Alb fand am 11.01.2024 in Eningen unter Achalm statt.

Die Informationsveranstaltung war der Auftakt des formellen Beteiligungsverfahrens zu den Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie des Regionalplans Neckar Alb 2013, das der Regionalverband Neckar-Alb im Zeitraum von 11. Januar 2024 bis 11. April 2024 durchführt.

Alle Infos zu den Planungen und zum formellen Beteiligungsverfahren der Erneuerbaren Energien finden Sie unter https://www.rvna.de/Startseite/Regionalplanung/Erneuerbare+Energien.html

Stellungnahme Gemeinderat

Der Gemeinderat Rosenfeld hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 folgende Stellungnahme zum
Teilregionalplan Windenergie (Entwurf 2023) des Regionalverbands Neckar-Alb und zum Teilregionalplan
Solarenergie (Entwurf 2023) des Regionalverband Neckar-Alb beschlossen:

  1. Aus Gleichbehandlungsgründen beantragen wir, den erweiterten Vorsorgeabstand von 1.000 m auch für den Stadtteil Brittheim in die Planungen mit aufzunehmen.
  2. Die Fläche, um die sich der Standort ZAK-04 Rosenfeld-Brittheim somit verkleinert, soll im aktuell nicht weiterverfolgten Standort ZAK-13 im nördlichen Teil ausgewiesen werden. Siehe Karte (77 KB)
  3. Die Belange der Sternwarte Zollern-Alb Rosenfeld-Brittheim e.V. sind im Verfahren zu berücksichtigen.
  4. Die Belange des Artenschutzes sind grundsätzlich zu berücksichtigen.
  5. Die Fläche des Standorts ZAK-05 Rosenfeld-Täbingen soll wie im nachstehenden Lageplan rot schraffiert verkleinert werden. Siehe Karte (33 KB)