Steuern & Gebühren
Auswahl - Steuern & Gebühren
Kindergartengebühren
Regelöffnungszeiten (jeweils pro Monat)
- Regelbeitrag: 87,00 €
- ermäßigter Beitrag: 66,00 € bei 2 Kindern
- ermäßigter Beitrag: 44,00 € bei 3 Kindern
- ermäßigter Beitrag: 15,00 € bei 4 und mehr Kindern
Verlängerte Öffnungszeiten
- Regelzuschlag bei 1 Kind: 17,00 €
- Regelzuschlag bei 2 Kindern: 13,00 €
- Regelzuschlag bei 3 Kindern: 9,00 €
- Regelzuschlag bei 4 und mehr Kindern: 3,00 €
Jeweils für Kinder unter 18 Jahren.
SeitenanfangFriedhofsgebühren
Für die Bestattung im Normalgrab
- von Personen im Alter von 7 Jahren und mehr: 420,00 €
- von Personen unter 7 Jahren: 300,00 €
Für die Beisetzung
- von Urnen: 310,00 €
- in Urnennischen: 270,00 €
Für die Überlassung eines Reihengrabes
- für Personen im Alter von 7 Jahren und mehr: 770,00 €
- für Personen unter 7 Jahren: 350,00 €
- für ein Urnengrab: 340,00 €
- für ein Rasengrab: 920,00 €
Für die Überlassung von Familiengräbern
- Erdgrab: 2.500,00 €
- Urnengrab: 715,00 €
- Rasengrab: 2.900,00 €
Für die Überlassung von Urnennischen
- Einzelnische: 425,00 €
- Doppelnische: 1.020,00 €
Hundesteuer
- Ersthund: 84,00 €/Kalenderjahr
- Jeder weitere Hund: 168,00 €/Kalenderjahr
- Zwingersteuer 252,00 €/Kalenderjahr
Schlachthausgebühren
Für die Benützung des Schlachthauses und seine Einrichtungen in Leidringen sind folgende Gebühren zu entrichten:
- Für Kleinvieh je Schlachtung 15,00 € / Auswärtige 25,00 €
- für Großvieh je Schlachtung 31,00 € / Auswärtige 41,00 €
Wasser/Abwasser
Wasserzins
1,60 €/cbm + MwSt
Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben (Zählergebühr). Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:
Nenngrößen
- QN 2,5; 0,77 €/Monat; 9,24 €/Jahr
- QN 6; 1,02 €/Monat; 12,24 €/Jahr
- QN 10; 1,28 €/Monat; 15,36 €/Jahr
- QN 15; 1,79 €/Monat; 21,48 €/Jahr
- QN 50;1,79 €/Monat; 21,48 €/Jahr
- QN 80; 1,79 €/Monat; 21,48 €/Jahr
Abwassergebühr
3,43 €/cbm
Erschließungsbeitrag
95 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwands
SeitenanfangDeponiegebühren
Erdaushub: 2,30 €/m³
Bauschutt/Straßenaufbruch: 3,00 €/m³
Einebnen: 55,00 € / Std.
SeitenanfangMarktgebühren
je lfd. m Standlänge 1,50 €
SeitenanfangWiegegebühren
- bis 500 kg/Stück 2,00 €
- bis 1.000 kg/Stück 3,00 €
- bis 5.000 kg/Stück 4,00 €
- über 5.000 kg/Stück 6,00 €
