Allgemeinverfügung über das Verbot der Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern
Die Gewässer im Zollernalbkreis weisen weiterhin einen niedrigen Wasserstand auf.
Wie bereits angekündigt, erlässt das Landratsamt in der Folge eine Allgemeinverfügung über das Verbot der Wasserentnahme. Diese tritt am Samstag, 23. Juli in Kraft.