Der neuartige Coronavirus (SARA-CoV-2) hat weltweit Auswirkung auf das Leben der Menschen. Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 kann eine Lungenkrankheit auslösen, die als COVID-19 (Coronavirus Infectious Disease) bezeichnet wird.
Die am 11. Januar 2021 beschlossenen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) werden bundesweit bis 31. Januar 2021 verlängert und nachgeschärft. --> Schnellübersicht über die beschlossenen Maßnahmen
Wir haben für Sie einige Informationen und Links zusammengestellt:
- Rechtsvorordnung der Landesregierung (Gültig ab 11. Januar 2021)
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)
- Chatbot: Das Land Baden-Württemberg hat einen Chatbot eingerichtet, der Auskunft zu Fragen rund um das Coronavirus gibt.
- Infos über das Coronavirus in Leichter Sprache
- Informationen in anderen Sprachen
- Verhaltensregeln und -empfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Alltag
- Informationen und praktische Hinweise zum Neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2
- Informationen des Sozialministeriums zur aktuellen Rechtsvorordnung
- Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten
Alle Menschen in Baden-Württemberg sind aufgefordert, soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Hier sind alle auf ein besonnenes und solidarischen Miteinander angewiesen.