
Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen
Schiffe dürfen in Deutschland nur auf folgenden Gewässern fahren:
- Rhein, Neckar und Main
- Bodensee, der Hochrhein zwischen Basel und Neuhausen, zahlreiche bekannt gegebene Nebengewässer des Rheins und die obere Donau bei Ulm
Möchten Sie auf einem anderen als diesen Gewässer fahren, brauchen Sie dafür eine Erlaubnis.
Ablauf
Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,
- welches Gewässer Sie befahren möchten und
- fügen Sie eine Beschreibung Ihres Fahrzeugs bei.
Die zuständige Stelle beteiligt bei ihrer Entscheidungsfindung das Regierungspräsidium Freiburg.
Kosten
Die Höhe der Kosten variiert je nach Gebührenverordnung bzw. -satzung.
Rechtsgrundlage
§ 39 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) (Ausübung der Schiffahrt)
Voraussetzungen
Aspekte der Allgemeinheit werden nicht beeinträchtigt
Zuständigkeit
die untere Wasserbehörde, in deren Bezirk das Gewässer liegt
Untere Wasserbehörde ist
- wenn sich das Gewässer in einem Stadtkreis befindet: die Stadtverwaltung
- wenn sich das Gewässer in einem Landkreis befindet: das Landratsamt
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.