
Vorzeitige Einschulung beantragen
Kinder, die zum Stichtag 30. September sechs Jahre als sind, sind schulpflichtig.
Eine vorzeitige Einschulung ist möglich, wenn ein Kind geistig und körperlich in der Lage ist, den Schulalltag zu bewältigen.
Erzieher und Erzieherinnen, die Schulleitung der Grundschule und Kooperationslehrkräfte beraten Sie auf Anfrage über den geeigneten Einschulungszeitpunkt.
Ablauf
Sie können die vorzeitige Einschulung formlos schriftlich bei der zuständigen Grundschule beantragen. Die Schulleitung entscheidet über Ihren Antrag.
Fristen
Beachten Sie die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule in der örtlichen Presse oder direkt an der Grundschule.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
§ 74 Schulgesetz (SchG) (Vorzeitige Aufnahme und Zurückstellung)
Voraussetzungen
Ihr Kind wird zwischen dem 1. Oktober und 30. Juni sechs Jahre alt.
Zuständigkeit
die Grundschule, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben
Erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann Unterlagen verlangen, z.B. einen ärztlichen Befund des Gesundheitsamtes über die Schulfähigkeit.