
Aufenthaltszwecke
Das Recht zum befristeten Aufenthalt orientiert sich an im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecken.
Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:
- Ausbildung
- Erwerbstätigkeit (für selbstständig Tätige und nicht selbstständig Beschäftigte)
- völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
- familiäre Gründe
Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.
Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.
Untergeordnete Lebenslagen
- Aufenthalt aus humanitären Gründen
- Besondere Aufenthaltsrechte
- Flucht und Asyl
- Türkische Assoziationsberechtigte
Übergeordnete Lebenslagen
Verwandte Dienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Forschungseinrichtung - Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen