Grundsteuerreform

Erinnerungen werden verschickt − Kulanzzeit endet

Wer seine Grundsteuererklärung für die Grundsteuer B noch nicht abgegeben hat, bekommt ab Mitte Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben des Finanzamts zugesandt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben dann sechs Wochen Zeit, um ihre versäumte Erklärungsabgabe nachzuholen. In den Schreiben ist ein erneuter Abgabetermin genannt, dann endet die Kulanzzeit. Liegt die Erklärung auch nach dem endgültigen Abgabetermin noch nicht vor, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen für das betroffene Grundstück schätzen. Zudem liegt es im Ermessen des zuständigen Finanzamts, einen Verspätungszuschlag festzusetzen, wenn eine Erklärung verspätet oder gar nicht abgegeben wird.

Wer ein Erinnerungsschreiben erhält, seine Erklärung unter dem im Erinnerungsschreiben genannten Aktenzeichen aber bereits abgegeben hat, kann die Erinnerung ignorieren. Bei Fragen ist das Finanzamt am einfachsten über das Kontaktformular unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Kontaktformular zu erreichen.
Weitere Informationen: Alle notwendigen Daten für die Erklärungsabgabe sowie weitere Informationen rund um die Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de.