Bekanntmachungen im Überblick
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Peterleshag, 1. Änderung", Rosenfeld
Der Gemeinderat der Stadt Rosenfeld hat am 23.07.2026 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Peterleshag, 1. Änderung", Rosenfeld, gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die Stadt Rosenfeld beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Peterleshag, 1. Änderung“, Rosenfeld, das innerhalb der Mischbaufläche des seit 1970 rechtskräftigen Bebauungsplans „Peterleshag“, Rosenfeld, liegende Grundstück Flst.Nr. 446/6 zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Sozialstation mit Tages- und ambulanter Pflege zu schaffen.
Ziel der Planung ist es, eine bislang unbebaute Fläche für den Neubau einer Sozialstation mit Angeboten der Tages- und ambulanten Pflege zu entwickeln und die planungsrechtlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans an das geplante Vorhaben anzupassen.
Die Ausweisung eines Mischgebiets nach § 6 BauNVO soll dabei erhalten bleiben. Als Maßnahme der Innenentwicklung soll die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen.
Für den Planbereich ist der Lageplan mit der Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs des Büros Fritz & Grossmann Umweltplanung GmbH, Balingen, vom 13.07.2026 maßgebend. Dieser ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt:
Der ca. 0,2 ha große räumliche Geltungsbereich umfasst das Grundstück Flst.Nr.446/6, Gemarkung Rosenfeld. Das Plangebiet wird im Norden und Osten von Wohnhäusern mit Gärten begrenzt (Flst.Nrn. 468, 447, 446/4 und 446/5). Im Süden befindet sich die Leidringer Straße (L 390, Flst.Nr. 370/1). In westlicher Richtung schließt ein Gewerbegebiet (Flst.Nrn. 480 und 483/1) an.
Die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht, wenn der Entwurf des Bebauungsplans erstellt, vom Gemeinderat gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt wird. Der Zeitraum der Auslegung wird noch gesondert öffentlich bekannt gemacht.
Rosenfeld, den 30.07.2026
gez. Thomas Miller
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachunggem. § 33 Abs. 6 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg
Die Stadt Rosenfeld führt bis ca. Herbst 2027 ihre kommunale Wärmeplanung durch. Mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gem. § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) wurde die Energieagentur Zollernalbkreis gGmbH mit Sitz in Balingen beauftragt.
Auf Grundlage des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Bundesgesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmnetze (WPG) sind laut § 5 alle Kommunen unabhängig von ihrer Einwohnerzahl verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2028 eine Wärmeplanung vorzulegen. Die Ausarbeitungen der Wärmeplanung sind rechtlich unverbindlich. Auch der Beschluss der kommunalen Wärmeplanung hat keine rechtlichen Auswirkungen für die Kommune, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen.
Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33 Abs. 6 KlimaG BW folgende Regelungen vor: „Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.“ Was durch diese Bekanntmachung geschieht.
Gemäß § 18 Abs. 4 des WPG können Betreiber eines bestehenden Wärmenetzes oder Gasverteilernetzes sowie potenzielle Betreiber im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 einen Vorschlag für die Versorgung des beplanten Teilgebiets mittels eines Wärmenetzes oder eines Wasserstoffnetzes vorlegen. Darin stellt er die Annahmen und Berechnungen, die dem Vorschlag zu Grunde liegen,
nachvollziehbar und transparent dar. Der Vorschlagszeitraum beginnt mit dieser amtlichen Bekanntmachung und endet sechs Monate nach ihrem Veröffentlichungstag am 26.09.2026.
Die fertiggestellte kommunale Wärmeplanung sowie relevante Zwischenstände und vorläufige Ergebnisse werden auf der Website der Stadt Rosenfeld veröffentlicht.
