Bekanntmachungen im Überblick
Bebauungsplan „Schuppengebiet Hinter Hofen“, Isingen, und örtliche BauvorschriftenBeteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Rosenfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Schuppengebiet Hinter Hofen“, Isingen, und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt. In der gleichen Sitzung wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB abgewogen. Der Gemeinderat hat beschlossen für den oben genannten Bebauungsplanentwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Der ca. 0,46 ha große räumliche Geltungsbereich umfasst teilweise das Grundstück Flst.Nr. 78, welches als Grünland vorzufinden ist. Rings um das Plangebiet befinden sich landwirtschaftliche Nutzflächen mit intensiver Nutzung (Flst.Nr. 77) sowie nach § 33 NatSchG geschützte Feldhecken und Feldgehölze. Die Bebauung im Westen in unmittelbarer Nähe vom geplanten Schuppengebiet besteht überwiegend aus zweigeschossigen Einfamilienhäusern mit Gärten (Flst.Nrn. 78/1, 81/1 und 80/4). Nordwestlich des Plangebiets ist die Straße „Hinter Hofen“ (Flst.Nr. 64) vorzufinden. Im Südosten grenzt das unbebaute Grundstück Flst.Nr. 79 an das Plangebiet an.
Für den Planbereich ist der Lageplan-Entwurf des Büros Fritz & Grossmann Umweltplanung GmbH, Balingen, vom 02.06.2025 maßgebend. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (maßstabslos):
Ziel und Zweck der Planung
Die Stadt Rosenfeld beabsichtigt auf dem Grundstück Flst.Nr. 78 in Isingen im Gewann Hinter Hofen die planungsrechtliche Sicherung einer ca. 0,46 ha großen Sonderbaufläche für Schuppen für nicht privilegierte Land- und Forstwirte.
Die bisher unbebaute Fläche bittet Platz für 9 Schuppenbauplätze mit einer Größe von jeweils ca. 435 m². Diese sollen der Unterbringung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Geräten und Maschinen dienen. Hinzu kommen Bewirtschaftungen von privaten Waldgrundstücken für den Eigenbedarf, deren Erzeugnisse und Bearbeitungsgeräte ebenfalls untergebracht werden müssen.
Es besteht ein großer Bedarf an Schuppenplätzen für Land- und Forstwirte, die nach dem Baugesetzbuch nicht privilegiert sind. Die Stadt Rosenfeld unterstützt die Bereitstellung von Schuppenplätzen, da Neben- und Zuerwerbslandwirte sowie „Gütlesbesitzer“ einen erheblichen Beitrag zur Offenhaltung und Pflege der Landschaft leisten und hierfür ein öffentliches Interesse besteht. Des Weiteren bietet sich die Möglichkeit, die derzeit innerhalb der Ortslage untergebrachten Geräte und Güter, die auch innerhalb der Ortschaft nicht mehr gewünscht sind, im Schuppengebiet gemeinsam unterzubringen.
Über den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nutzung als Sondergebiet für Schuppen (§ 11 BauNVO) geschaffen werden. Die gestalterischen Festsetzungen sollen über Örtliche Bauvorschriften (§ 74 LBO BW) geregelt werden.
Berücksichtigung der Umweltbelange und Immissionsschutz
Die Ergebnisse der Umweltprüfung einschließlich der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz sowie die artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung mit Habitat-Potenzial-Analyse (HPA) sind als Anhang der Begründung beigefügt. Des Weiteren liegt für das Schuppengebiet eine schalltechnische Stellungnahme vor.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom
Montag, 07. Juli 2025 bis einschließlich Dienstag, 12. August 2025durch die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Rosenfeld unter www.rosenfeld.de statt.
Die Unterlagen werden im Rathaus der Stadt Rosenfeld, Frauenberggasse 1, 72348 Rosenfeld, während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an d.mueller@rosenfeld.de) oder sind bei Bedarf im Rathaus der Stadt Rosenfeld schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzubringen oder per Briefpost (Stadtverwaltung Rosenfeld, Frauenberggasse 1, 72348 Rosenfeld) einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB die nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende wesentliche Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können
während der Auslegungszeit eingesehen werden:
- UMWELTBERICHT MIT BESTANDS- UND MAßNAHMENPLAN vom 02.06.2025 mit Informationen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen (insbesondere die Auswirkungen auf deren Lebensraum, Biotope, Feldlerche, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Begrünungsmaßnahmen, Außenbeleuchtung), Boden (insbesondere die Auswirkungen der Flächenversiegelung, Schadstoffeinträge infolge landwirtschaftlicher Düngergaben, Bodenschutz, wasserdurchlässige Bodenbeläge), Wasser (Grundwasserschutz, Oberflächenwasser, Niederschlagswasserbeseitigung, Schadstoffeinträge infolge landwirtschaftlicher Düngergaben), Klima/Luft (Auswirkungen auf die Kaltluft- und Frischluftproduktion, Geruchs- und Schadstoffbelastungen durch landwirtschaftliche Nutzung, Emissionen, Begrünung des Sondergebiets), Landschaft (die Auswirkungen über die Beeinträchtigung als Folge des Vorhabens, Dach- und Fassadengestaltung), Fläche (die Auswirkungen des Flächenverbrauchs im Außenbereich), Mensch (insbesondere Wohn- und Erholungsfunktionen, Immissionsschutz) und die Auswirkungen auf Kultur und sonstige Sachgüter.
- ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZUNTERSUCHUNG MIT HABITAT-POTENZIALANALYSE vom 02.06.2025 mit Informationen zu den Auswirkungen auf Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
- SCHALLTECHNISCHE STELLUNGNAHME vom 12.05.2025 mit Informationen zu den Lärmeinwirkungen durch die Nutzung im Schuppengebiet, Beurteilung der Lärmeinwirkungen und Empfehlung hinsichtlich der Lärmschutzmaßnahmen
Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind zum Vorentwurf eingegangen und können ebenfalls während der Auslegungszeit eingesehen werden:
- LANDRATSAMT ZOLLERNALBKREIS zu den Belangen Natur- und Artenschutz (insbesondere hinsichtlich der Erforderlichkeit von umweltrelevanten Gutachten, Pflanzgebote, Dachbegrünung, insektenfreundliche Beleuchtung), Wasser (Grundwasserschutz, ausreichend dimensionierte Versickerungsmulde für die Niederschlagswasserbeseitigung, Löschwasserversorgung), Boden (Bodenschutz, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz), Landwirtschaft (Inanspruchnahme von Flächen in der Kategorie Vorbehaltsflur I, landwirtschaftliche Nutzung), Immissionen (insbesondere hinsichtlich der Nähe zur Wohnbebauung, unzumutbare Immissionen wie Geräusche und Luftverunreinigungen, Immissionsschutzmaßnahmen, Nutzungsbeschränkungen)
- ÖFFENTLICHKEIT zu den Belangen des Menschen (insbesondere hinsichtlich der möglichen Lärmbeeinträchtigung, Pflanzenwall, Brandschutz) sowie Natur- und Artenschutz (Pflanzenwall als Lebensraum für Vögel und Tiere)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Rosenfeld, 03. Juli 2025
gez. Thomas Miller
Bürgermeister