Bekanntmachungen im Überblick

Bebauungsplan „Schönbühl, 3. Änderung“, Rosenfeld Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Absatz 3 BauGB i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB

Am 17.10.2024 hat der Gemeinderat der Stadt Rosenfeld in seiner öffentlichen Sitzung den geänderten Entwurf des Bebauungsplans sowie den geänderten Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 06.08.2024 gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
 
Der Bebauungsplanentwurf wurde in folgenden Punkten geändert oder ergänzt:

Abgrenzungsplan:
- Erweiterung Geltungsbereich südlich (Landstraße)
 
Zeichnerischer Teil:
- Erweiterung Geltungsbereich südlich (Landstraße)
- Darstellung Leitungen der Telekom und Netze BW
- Erweiterung Maßnahme A1
 
Planungsrechtliche Festsetzungen:
- GEe: Nicht störende Gewerbebetriebe in Form von Fremdwerbeanlagen
→ ausnahmsweise zulässig
- MI: Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben / Zulässigkeit von Verkaufstätigkeit im Rahmen und im sachlichen Zusammenhang mit einem im Plangebiet angesiedelten Handwerks-, Produktions- oder Dienstleistungsbetrieb
- Regelung von Werbeanlagen innerhalb der Anbaubeschränkung (40 m) entlang der Landstraße
- Ergänzung Maßnahme A1 um Eidechsenausgleich
- Aufnahme Ausgleichsmaßnahmen Haselmaus
- Ergänzende Hinweise
 
örtliche Bauvorschriften:
- Freistehende Werbeanlagen sind zwischen den nicht überbaubaren Flächen entlang der L415 (vgl. An­bauverbot) und den künftigen Gebäuden unzulässig
- Versickerung von Niederschlagswasser innerhalb des Plangebiets soweit möglich
 
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag:
- Ergänzung Vorkommen und Ausgleichsmaßnahmen Haselmaus

1. Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich auf dem Betriebsgelände der Firma Beutter GmbH & Co. KG in Rosenfeld. Südlich angrenzend befindet sich die Balinger Straße (L 415). Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von ca. 1,17 ha beinhaltet die Grundstücke Flst.Nrn. 1609/13, 1609/14, 1609/15, 1609/21, 152/1 i.T. (L 415) und 2212/2 (inkl. Tannenweg).
 
Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehender Plandarstellung zu entnehmen.

In Zusammenhang mit dem Bebauungsplan werden folgende planexterne naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt:
- Ausgleichsmaßnahme Haselmaus auf dem Grundstück Flst.Nr. 2213/1, Gemarkung Rosenfeld (vgl. Anlage 1)

2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens

Mit der Bebauungsplanänderung soll für den ansässigen Betrieb die Möglichkeit geschaffen werden, die für den Betrieb zwingend notwendige Erweiterung mit Mitarbeiterstellplätzen und ggf. Mitarbeiterwohnen zu realisieren.

3. Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren

Die Voraussetzungen des „beschleunigten Verfahrens“ nach § 13a BauGB werden erfüllt. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung und die zulässige Grundfläche ist kleiner als 20.000 Quadratmeter.
Durch den Bebauungsplan wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet.
 
Darüber hinaus bestehen keine Anhaltspunkte einer Beeinträchtigung der Schutzgüter aus
1 Absatz 6 Nr. 7b BauGB, denn durch den Bebauungsplan werden weder Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen, noch Natura 2000 Gebiete (FFH- oder Vogelschutzgebiete) betroffen.
 
Außerdem sind keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten.
 
Das Bebauungsplanverfahren wird daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
 
Hinweise zu den Vorschriften des Umwelt- und Naturschutzes:
Gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB wird von

  • der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB,
  • dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und
  • der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB,
  • der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB sowie
  • der Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) nach § 4c BauGB

abgesehen.

4. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
 
Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus

  • Abwägungsprotokoll,
  • zeichnerischem Teil,
  • Textteil,
  • örtlichen Bauvorschriften und
  • Begründung inklusive Anlagen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Schallgutachten)

wird in der Zeit vom 17.03.2025 bis einschließlich 22.04.2025 im Internet  veröffentlicht.

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.
 
Es wird auf folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplans abgegeben werden.
  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Mailadresse: mueller@rosenfeld.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Rosenfeld, Bauverwaltung, Frauenberggasse 1, 72348 Rosenfeld, während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Rosenfeld, Bauverwaltung, Frauenberggasse 1, 72348 Rosenfeld, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Rosenfeld, 13. März 2025
gez. Thomas Miller
Bürgermeister

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