Steuern & Gebühren

Hier finden Sie Informationen zu städtischen Steuern und Gebühren

Erschließungsbeitrag

95 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwands

Friedhofsgebühren

Für die Bestattung im Normalgrab

von Personen im Alter von 10 Jahren und mehr: 600,00 €
von Personen unter 10 Jahren: 300,00 €

Für die Beisetzung

von Urnen: 300,00 €
in Urnennischen 200,00 €

Für die Überlassung eines Reihengrabes

für Personen im Alter von 10 Jahren und mehr: 1.700,00 €
für Personen unter 10 Jahren: 350,00 €
für ein Urnengrab: 600,00 €
für ein Rasengrab 2.200,00 €
Urnenrasengrab 700,00 €
Baumurnengrab 700,00 €
Themenurnenfeldgrab 1.400,00 €

Für die Überlassung von Familiengräbern (35 Jahre)

Erdgarb: 4.100,00 €
Urnengrab: 2.100,00 €
Rasengrab: 5.200,00 €
Urnenrasengrab: 2.300,00 €

Für die Überlassung von Urnennischen

Einzelnische: 700,00 €
Doppelnische: 1.300,00 €

Hundesteuer

Ersthund: 84,00 €/Kalenderjahr
Jeder weitere Hund: 168,00 €/Kalenderjahr
Zwingersteuer: 252,00 €/Kalenderjahr

Kindergartengebühren

Elternbeiträge für die Monate September bis Juli des Kindergartenjahres 2025/2026

Ü3-Betreuung (2,9 Jahre bis Schuleintritt)

Regelbetreuung für ein Kind aus einer Familie mit

1 Kind unter 18 Jahren    154,00 € / monatlich
2 Kindern unter 18 Jahren   117,00 € / monatlich
3 Kindern unter 18 Jahren    78,00 € / monatlich
4 und mehr Kindern unter 18 Jahren    23,00 € / monatlich

Ganztagesbetreuung für ein Kind aus einer Familie mit

1 Kind unter 18 Jahren    198,00 € / monatlich
2 Kindern unter 18 Jahren    151,00 € / monatlich
3 Kindern unter 18 Jahren    101,00 € / monatlich
4 und mehr Kindern unter 18 Jahren   34,00 € / monatlich

Altersgemischte Gruppen Ü3/U3

Betreuung in altersgemischter Gruppe für Kinder von 2,0 – 2,9 Jahren aus einer Familie mit

1 Kind unter 18 Jahren    309,00 € / monatlich
2 Kindern unter 18 Jahren   235,00 € / monatlich
3 Kindern unter 18 Jahren    153,00 € / monatlich
4 und mehr Kindern unter 18 Jahren    50,00 € / monatlich

U3 Betreuung / Krippengruppen

bei täglicher Betreuungszeit von 6 Stunden für ein Kind aus einer Familie mit

1 Kind unter 18 Jahren    395,00 € / monatlich
2 Kindern unter 18 Jahren    296,00 € / monatlich
3 Kindern unter 18 Jahren   198,00 € / monatlich
4 und mehr Kindern unter 18 Jahren    80,00 € / monatlich

Ganztagesbetreuung für ein Kind aus einer Familie mit

1 Kind unter 18 Jahren   473,00 € / monatlich
2 Kindern unter 18 Jahren    354,00 € / monatlich
3 Kindern unter 18 Jahren   239,00 € / monatlich
4 und mehr Kindern unter 18 Jahren   95,00 € / monatlich

Die Stadt Rosenfeld bezuschusst das Mittagessen in der Kita Regenbogen und der Kita Sterntaler. Der Elternbeitrag für das Mittagessen beträgt 4,10 €.

Sofienbad - Eintrittspreise

Einzelkarte Erwachsene 3,50 €
  Kind/Jugendliche (vom 6. bis zum 16 Lebensjahr) *
2,00 €
Zehnerkarte Erwachsene 30,00 €
  Kind/Jugendliche (vom 6. bis zum 16 Lebensjahr) * 17,00 €
Saisonkarte Erwachsene 55,00 €
  Kind/Jugendliche (vom 6. bis zum 16 Lebensjahr) * 30,00 €
  Familien 100,00 €
  Familien ermäßigt 70,00 €
Kombikarte (Sofienbad Rosenfeld u. Schloßparkbad Geislingen)
Erwachsene 70,00 €
  Kind/Jugendliche (vom 6. bis zum 16 Lebensjahr) * 40,00 €
Abendkarte (ab 17.00 Uhr)
  2,50 €

* hierzu zählen auch Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, Inhaber der Jugendleiterkarte (JuLeiCa), Bundeswehrsoldaten und Zivildienstleistende (Vorlage eines Ausweises ist erforderlich).

Stadtbücherei - Gebühren

Jahresbeitrag 10,00 €
Tageskarte
(Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Gebührenpflicht ausgenommen. Ebenfalls Schüler und Studenten gegen Vorlage eines Ausweises.)
1,00 €
Überschreiten der Leihfrist je Medium und Woche 0,30 €
Erstellen eines Ersatzausweises 5,00 €
Ersetzen eines Barcodes 1,00 €
Bestellen eines Buches im Leihverkehr 1,50 € + Porto

Wasser/Abwasser

Wasserzins

2,83 €/cbm + MwSt

Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben (Zählergebühr). Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:

Q3   4; 1,25 €/Monat + MwSt
Q3 10; 1,88 €/Monat + MwSt
Q3 16; 3,07 €/Monat + MwSt
Q3 25; 7,84 €/Monat + MwSt

Wasserversorgungsbeitrag

2,47 €/m² Nutzungsfläche + MwSt

Abwassergebühr

Die Gebühr für Schmutzwasser (§ 35) und sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Schmutzwasser oder Wasser 4,98 €.

Die Niederschlagswassergebühr (§ 35 a) beträgt je m² abflussrelevante Fläche und Jahr 0,29 €.

Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser:
a) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben: 5,74 €
b) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen: 57,39 €.

Die Zählergebühr gemäß § 32 Abs. 2 beträgt je Monat: 0,60 €

Fälligkeit:
 
31. März
30. Juni
30. September
31. Dezember

Abwasserbeitrag

Kanalbeitrag 3,40 €/m² Nutzungsfläche
Klärbeitrag 1,59 €/m² Nutzungsfläche