Steuern & Gebühren
Hier finden Sie Informationen zu städtischen Steuern und Gebühren
Erschließungsbeitrag
95 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwands
Friedhofsgebühren
Für die Bestattung im Normalgrab
Für die Beisetzung
Für die Überlassung eines Reihengrabes
Für die Überlassung von Familiengräbern (35 Jahre)
Für die Überlassung von Urnennischen
Hundesteuer
Kindergartengebühren
Elternbeiträge für die Monate September bis Juli des Kindergartenjahres 2026/2027
Ü3-Betreuung (2,9 Jahre bis Schuleintritt)
Regelbetreuung für ein Kind aus einer Familie mit
Ganztagesbetreuung für ein Kind aus einer Familie mit
Altersgemischte Gruppen Ü3/U3
Betreuung in altersgemischter Gruppe für Kinder von 2,0 – 2,9 Jahren aus einer Familie mit
U3 Betreuung / Krippengruppen
bei täglicher Betreuungszeit von 6 Stunden für ein Kind aus einer Familie mit
Ganztagesbetreuung für ein Kind aus einer Familie mit
Die Stadt Rosenfeld bezuschusst das Mittagessen in der Kita Regenbogen und der Kita Sterntaler. Der Elternbeitrag für das Mittagessen beträgt 4,10 €.
Elternbeiträge Grundschulkindbetreuung sowie Ferienbetreuung Kita-Kinder
Elternbeiträge Grundschulkindbetreuung sowie Ferienbetreuung Kita-Kinder
In seiner Sitzung vom 23. Juli 2026 hat der Gemeinderat der Stadt Rosenfeld folgende Module und Elternbeiträge für die Betreuung von Grundschulkindern sowie für die Ferienbetreuung von Kita-Kindern ab dem Schul- bzw. Kitajahr 2026/2027 beschlossen:
1.1 Module und Elternbeiträge während der Schulzeit
Iselin-Schule
Grundschule Leidringen: Module Früh- und/oder Nachunterrichtsbetreuung I und II für Kinder mit und ohne Rechtsanspruch
Grundschule Heiligenzimmern/Isingen: Module Früh- und/oder Mittagsbetreuung für Kinder mit und ohne Rechtsanspruch
1.2 Elternbeiträge für die neu einzuführende Ferienbetreuung
In der Ferienbetreuung gilt Selbstverpflegung. Vorrangig steht dieses Angebot Kindern mit Rechtsanspruch aus Rosenfeld und Geislingen zu. Sollte es freie Betreuungsplätze geben, kann das Angebot auf Grundschulkinder ohne Rechtsanspruch erweitert werden.
1.3 Neue Elternbeiträge für die bisherige Ferienbetreuung (parallel zum Rechtsanspruch)
Die vom Jugend- und Kinderbüro angebotene Ferienbetreuung in den letzten drei Sommerferienwochen sowie in der ersten Pfingstferienwoche beträgt
1.4 Übertragung der Elternbeiträge auf Ferienbetreuung der Kitas
Ausgehend von einer Betreuungszeit, die einer Regelgruppe mit 30 Stunden pro Woche entspricht, ergibt sich:
Sofienbad - Eintrittspreise
* hierzu zählen auch Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, Inhaber der Jugendleiterkarte (JuLeiCa), Bundeswehrsoldaten und Zivildienstleistende (Vorlage eines Ausweises ist erforderlich).
Stadtbücherei - Gebühren
Wasser/Abwasser
Wasserzins
2,83 €/cbm + MwSt
Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben (Zählergebühr). Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von: Q3 4; 1,25 €/Monat + MwSt
Q3 10; 1,88 €/Monat + MwSt
Q3 16; 3,07 €/Monat + MwSt
Q3 25; 7,84 €/Monat + MwSt
Wasserversorgungsbeitrag
2,47 €/m² Nutzungsfläche + MwSt
Abwassergebühr
Die Gebühr für Schmutzwasser (§ 35) und sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Schmutzwasser oder Wasser 4,98 €.
Die Niederschlagswassergebühr (§ 35 a) beträgt je m² abflussrelevante Fläche und Jahr 0,29 €.
Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser:
a) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben: 5,74 €
b) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen: 57,39 €.
Die Zählergebühr gemäß § 32 Abs. 2 beträgt je Monat: 0,60 €
Fälligkeit:
31. März
30. Juni
30. September
31. Dezember
Abwasserbeitrag
Kanalbeitrag 3,40 €/m² Nutzungsfläche
Klärbeitrag 1,59 €/m² Nutzungsfläche