Leistungen

Leistungen

Wohnraumförderung Stadt Rosenfeld

Die wichtigsten Informationen finden Sie hier.

Zuständige Stelle

Kämmerei

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Gefördert werden Familien in Wohngebäuden und Eigentumswohnungen (Teileigentum) zur Selbstnutzung mit Hauptwohnsitz in der Stadt Rosenfeld. Mietwohngebäude und Mietwohnungen werden nicht gefördert.

Die Förderung wird nur dann gewährt, wenn der Hauptwohnsitz aller Familienmitglieder in Rosenfeld gemeldet ist.

Übergangsregelung:

Ein Antrag nach der Übergangsregelung ist möglich bei

  • Familien, die bereits seit dem 01.06.2013 in Wohngebäuden und Eigentumswohnungen (Teileigentum) zur Selbstnutzung mit Hauptwohnsitz in der Stadt Rosenfeld gemeldet sind, oder
  • Familiennachwuchs innerhalb von 10 Jahren nach Erstantragstellung, wenn bereits ein Erstantrag gemäß der Richtlinie vom 01.01.2014 gestellt wurde

 

Verfahrensablauf

Das Antragsformular ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stadtverwaltung Rosenfeld -Stadtkämmerei-, Frauenberggasse 1, 72348 Rosenfeld einzureichen. Nach Abschluss des Sicherungsvertrages und Eintragung der Hypothek in das Grundbuch wird die Förderung ausgezahlt.

Fristen

Der Antrag ist spätestens innerhalb eines Jahres

  1. a) nach der Geburt des Kindes, wenn der Erstwohnsitz zu diesem Zeitpunkt bereits in Rosenfeld ist, oder
  2. b) nach Anmeldung des Hauptwohnsitzes in der Immobilie nach Ziffer 2 beim Einwohnermeldeamt, wenn bereits Kinder in der Familie vorhanden sind,

zu stellen.

 

Anträge nach der Übergangsregelung sind bis zum 31.12.2023 zu stellen!

 

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular mit Anlagen

! Anträge nach der Übergangsregelung sind mit dem Antragsformular „Antrag Übergangsregelung“ zu stellen !

Kosten

-

Hinweise

  • Jedes Kind nach Nr. 3 kann nur einmal gefördert werden.
  • Über die Gewährung von Förderungen nach diesen Richtlinien entscheidet die Stadtverwaltung, im Einzelfall nach Anhörung des jeweils zuständigen Ortschaftsrates bzw. des Rosenfelder Gremiums im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht.

Vertiefende Informationen

Diese Richtlinien für die Wohnraumförderung von Familien in Rosenfeld treten am 01.Januar 2014 in Kraft, geändert 23.10.2014 und 09.03.2023.

Freigabevermerk

Stadt Rosenfeld