Grundsteuer

Hiermit möchten wir nochmals an die Fälligkeit der Grundsteuer vom 15.02.2026 erinnern.

Grundsteuerbescheide aus dem Jahr 2025 behalten Ihre Gültigkeit, sofern keine Änderung in der Grundsteuer aufgetreten ist. Das bedeutet, dass hierfür kein Grundsteuerbescheid 2026 gem. §51 Abs. 3 LGrStG BW versendet wurde.

Bei Fragen können Sie sich gerne an das Steueramt, Herrn Dominik Fischer (d.fischer@rosenfeld.de +49 7428 9392-23) wenden.