Bild einer Absperrung

Verkehrsrechtliche Anordnungen

Aktuelle Straßensperrungen

Sperrung K7157 wegen Rodungsarbeiten zwischen Rosenfeld-Leidringen und Dietingen-Rotenzimmern
In der Zeit von Montag 28.09. bis voraussichtlich Freitag 16.10.2026
finden im Auftrag des Zollernalbkreises Rodungsarbeiten zwischen Leidringen und Rotenzimmern statt.
Die Kreisstraße K7157 wird in diesem Zeitraum für den Verkehr vollständig gesperrt. Die Umleitung wird weiträumig ausgeschildert
Auf diese Maßnahme und die damit verbundenen Einschränkungen wird hingewiesen und um Beachtung und Verständnis gebeten.
 

Feldweg Weiherbach, Täbingen
Das Landratsamt Zollernalbkreis hat als zuständige Straßenverkehrsbehörde mit Datum vom 02.10.2026 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
Gesamtsperrung des Verkehrs wegen Glasfaserausbau Feldweg Weiherbach Täbingen ab Anschluß Gößlinger Straße
Dauer der Maßnahme: 05.10. – 05.11.2026
Auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen wird hingewiesen und um Beachtung und Verständnis gebeten.

Das Landratsamt Zollernalbkreis hat als zuständige Straßenverkehrsbehörde mit Datum vom 02.10.2026 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
Halbseitige Sperrungen an verschiedenen Straßen im gesamten Stadtgebiet wegen Straßenreparaturarbeiten (Fräs- und Asphaltbelagsarbeiten sowie Schachtangleichung und Bordsteinsanierungen) in der Zeit vom 2.10.- 30.11.2026.
Auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen wird hingewiesen und um Beachtung und Verständnis gebeten.

Hintere Dorfstraße 24, Leidringen
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 28.08.2026 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Gesamtsperrung des Verkehrs in der „Hintere Dorfstraße 24“.
Dauer der Sperrung: 21.09.2026, 6.00 Uhr - 31.12.2026, 18.00 Uhr.
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!

Leidringen, Hintere Dorfstraße 20
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 20.08.2026 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Halbseitige Sperrung des Verkehrs sowie Gesamtsperrung Gehweg - Höhe Gebäude Hintere Dorfstraße 20.
Dauer der Sperrung:  31.08.2026 - 12.10.2026
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank! 

(Erstellt am 02. September 2026)