Verkehrsrechtliche Anordnungen

Aktuelle Straßensperrungen

Mittlere Straße 5, Bickelsberg
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 17.10.2022 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Gesamtsperrung des Verkehrs in der Mittleren Straße 5, Bickelsberg.
Dauer der Sperrung: 21.10.2022 - 31.03.2023
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank.!

Haldenstraße, Leidringen
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 08.11.2022 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Halbseitige Sperrung des Verkehrs in der Haldenstraße 33, Leidringen.
Dauer der Sperrung: 09.11.2022 – 31.03.2023
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!

Göttlerweg, Leidringen
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 08.11.2022 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Halbseitige Sperrung des Verkehrs im Göttlerweg, Leidringen.
Dauer der Sperrung: 08.11.2022 – 31.03.2023
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!

Turmstraße, Brittheim
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 25.01.2023 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Halbseitige Sperrung des Verkehrs in der Turmstraße, Brittheim.
Dauer der Sperrung: 30.01.2023 – 31.07.2023
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!

Werrenstraße, Täbingen
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 26.01.2023 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Halbseitige Sperrung des Verkehrs in der Werrenstraße, Täbingen.
Dauer der Sperrung: 27.01.2023 – 31.07.2023
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!

Danbachstraße, Heiligenzimmern
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 07.02.2023 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Halbseitige Sperrung des Verkehrs in der Danbachstraße, Heiligenzimmern.
Dauer der Sperrung:  07.02.2023 – 31.03.2023
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!

Kuselbach, Heiligenzimmern
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 07.02.2023 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Halbseitige Sperrung des Verkehrs im Kuselbach, Heiligenzimmern.
Dauer der Sperrung:  01.03.2023 – 31.10.2023
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!

Panoramastraße, Rosenfeld
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 06.03.2023 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Gesamtsperrung des Verkehrs in der Panoramastr. 70-72, Rosenfeld.
Dauer der Sperrung:  13.03.2023 – 31.07.2023
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!

Tulpenstraße, Isingen
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 06.03.2023 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Halbseitige Sperrung des Verkehrs in der Tulpenstr. 17, Isingen.
Dauer der Sperrung:  01.04.2023 – 30.06.2023
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!

Brechete, Rosenfeld
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 06.03.2023 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Halbseitige Sperrung des Verkehrs in der Brechete, Rosenfeld.
Dauer der Sperrung:  20.03.2023 – 31.01.2024
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!

Schulstraße, Rosenfeld
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 06.03.2023 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Gesamtsperrung des Verkehrs in der Schulstraße, Rosenfeld.
Dauer der Sperrung:  20.03.2023 – 31.01.2024
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!

Panoramastraße, Rosenfeld
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 10.03.2023 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Halbseitige Sperrung Verkehrs in der Panoramastr. 66, Rosenfeld.
Dauer der Sperrung:  10.03.2023 – 21.04.2024
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!

Auf der Breite, Täbingen
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 10.03.2023 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Gesamtsperrung des Verkehrs Auf der Breite 9, Täbingen.
Dauer der Sperrung:  28.03.2023 – 29.03.2023
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!

Danbachstraße, Heiligenzimmern
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 20.03.2023 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Halbseitige Sperrung des Verkehrs in der Danbachstraße 51, Heiligenzimmern.
Dauer der Sperrung:  27.03.2023 – 14.04.2023
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!