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Meldung vom 14.08.2026

Verwendung von Fördermitteln aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG)

Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität werden den Ländern gemäß Artikel 143h Absatz 2 des Grundgesetzes 100 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Damit sollen bestehende Defizite im Bereich der Infrastruktur in der Aufgabenzuständigkeit von Ländern und Kommunen abgebaut werden, um eine funktionsfähige, moderne öffentliche Infrastruktur zu erreichen.    Das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) sieht vor, dass die Länder selbst festlegen wie die ihnen zustehenden Mittel aus dem Sondervermögen verwendet werden und welche Anteile sie den Kommunen zur Verfügung stellen. Den Kommunen in Baden-Württemberg stehen insgesamt 8.766,5 Mio Euro für Investitionen zur Verfügung.   Die Stadt Rosenfeld erhält aus dem Sondervermögen ein voraussichtliches Budget in Höhe von 2.962.176,55 EUR. Diese Mittel sind projektbezogen einzusetzen. Dabei handelt es sich um ein Gesamtbudget für 12 Jahre. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen.   In öffentlicher Gemeinderatssitzung vom 23.07.2026 wurde beschlossen, dass anteilige LuKIFG-Mittel in Höhe von 1.750.000 € für den Anbau der Eilers-Kita Rosenfeld verwendet werden sollen.   Den aktuellen Stand zur Baumaßnahme erhalten Sie über folgenden Link: Erweiterung Eilers-Kita | Rosenfeld

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